Pastoralrat

Der Pastoralrat ist das vom Diözesanbischof eingesetzte Organ zur Beratung pastoraler Fragen in der Pfarreiengemeinschaft. Er ist zugleich das vom Diözesanbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekretes über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolates und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarreiengemeinschaft.

Der Pastoralrat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarreiengemeinschaft durch die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Der Pastoralrat sorgt dafür, dass die folgenden Aufgaben der Pfarreiengemeinschaft wahrgenommen werden. Die Aufgaben sind: die Feier der Liturgie zu fördern und abzustimmen, die Verkündigung mit zu planen, vorzubereiten und mitzuwirken, in der Diakonie aktiv zu werden und eine lebendige Pfarrgemeinde zu schaffen. Er besteht aus dem Pfarrer als Leiter der PG, den Priestern und Diakonen, die zur Mitarbeit und Mithilfe für die PG angewiesen sind, den hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/-innen, den Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte in den beteiligten Pfarreien und jeweils einem weiteren gewählten Pfarrgemeinderatsmitglied, dem Gesamtkirchenpfleger oder seinem Vertreter, drei Beauftragten für die Grunddienste, nämlich je einem für Liturgie, Verkündigung, und Diakonie, drei Beauftragten für kategoriale Seelsorgebereiche, nämlich je einem für Kinder- und Jugendpastoral, Ehe- und Familienpastoral, Seniorenpastoral, zwei Vertretern der Jugendlichen und drei Beauftragten aus den Bereichen des kirchlichen Lebens.

Vordere Reihe (jeweils von links): Pater Nirdosh und Franz Stampfli
Mittlere Reihe: Maria Mayer, Monika Zürnhöld, Pfarrer Babu Pereppadan (1. Vorsitzender)
Hintere Reihe: Michael Christoph, Klaus Settele, Franziska Kölbl (2. Vorsitzende)
Auf dem Foto fehlen: Maria Bader, Ulrich Golling und Erwin Friedel (Vertreter der Gesamtkirchenverwaltung)